Energieeffizienz und CO2-Einsparung lohnen sich
Bundesprogramm fördert Maßnahmen in Landwirtschaft und Gartenbau

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Ziel des Klimaschutzplans 2030 ist es, den CO2-Ausstoß der Landwirtschaft bis 2030 um 16 Millionen Tonnen CO2 gegenüber 2014 zu senken. Damit das gelingt, stehen für das Jahr 2022 insgesamt 48 Millionen Euro zur Verfügung. Die Energieeffizienz und die CO2-Einsparung in der Primärproduktion der Landwirtschaft und im Gartenbau sollen gesteigert werden.

Um die Landwirte dabei zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter anderem (Einzel)-Maßnahmen mit bis zu 40 % des Investitionsvolumens.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Voraussetzungen für die Förderung sind u.a. folgende Punkte:

  • Investition in effiziente, neue Technik zur Energie- bzw. CO2-Einsparung
  • Investitionsvolumen beträgt mindestens 3.000 € bzw. 5.000 €
    • Kombinationen verschiedener Maßnahmen zur Erreichung des Volumens sind möglich
  • Fördergegenstand muss in der Positivliste der Förderrichtlinie gelistet sein
  • Auch Maschinengemeinschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt

Was wird genau gefördert?

Man unterscheidet zwischen Fördermöglichkeiten nach Richtlinie A für Einzelunternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus (Primärproduktion) sowie Fördermöglichkeit nach Richtlinie B für Verbünde von landwirtschaftlichen Unternehmen, Lohnunternehmen oder Maschinenringen.

Darunter befinden sich förderfähige Einzelmaßnahmen, Energieeffizienzinvestitionen und Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung. Für bestimmte Vorhaben ist eine zugelassene Beratung notwendig, welche ebenfalls förderfähig ist.

Übersicht der Fördermöglichkeiten nach beiden Richtlinien:

  • Förderfähige Einzelmaßnahmen (30 % des Investitionsvolumens):
    Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Kompressoren, Energieschirme, Festinstallierte Mehrfachbedeckungen (Gewächshäuser), Vorkühler in Milchkühlanlagen, Reifendruckregelanlagen
  • Förderfähige Einzelmaßnahmen (40 % des Investitionsvolumens):
    Direkte Elektrifizierung von Landmaschinen als Ersatz für Maschinen mit Verbrennungsmotor und Anschaffung oder Umrüstung von Landmaschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen
  • Energieeffizienzinvestitionen (30 % bzw. 40 % des Investitionsvolumens):
    Kälteerzeugung (Kälteanlagen betrieben mit natürlichen Kältemitteln),
    Beleuchtung (Umrüstung stationärer Beleuchtungssysteme/-anlagen auf LED-Technik) und
    Belichtungssysteme zur Assimilationsbelichtung (Einsatz von LED-Belichtungssystemen/-anlagen)
  • Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung (40 % des Investitionsvolumens):
    Solarkollektoranlagen (Anlagen zur Erwärmung von Brauch- und Trinkwarmwasser und/oder Heizungsunterstützung), Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen, Anlagen zum Einsatz von Biomasse und kleine Biogas-Anlagen, Wärmepumpen, Geothermie, Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung, Anlagen zur Speicherung und Wiedergabe dieser Energien
  • Erneuerbare Energieerzeugung, B (bis zu 50 % der beihilfefähigen Ausgaben):
    Photovoltaik, Windkraft, Solarkollektoranlagen, Anlagen zum Einsatz von Biomasse, Biogasanlagen bestimmte Wärmepumpen sowie Geothermische Anlagen, Verbindungsleitungen und Verteilnetze für die Weitergabe energieeffizienter Fernwärme und Fernkälte

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Den Antrag kann jeder Landwirt selbst stellen. Sie finden ihn auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter dem Punkt "easy online". Dort gibt es auch weitere Informationen.

Informationen und Formulare zum Bundesprogramm - BLE Externer Link