Tierhaltung

Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.

Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.

Meldungen

Antragstellung im Juni möglich
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) 2024

Ferkel in Außenstall

© StMELF

Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Landwirte sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Aber die Kosten können sie nicht allein stemmen. Das Bayerische Programm Tierwohl unterstützt: Es gleicht laufende Kosten für mehr Tierwohl wie z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu im Bereich der Schweinehaltung sowie bei der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Eine Antragstellung ist im Juni 2024 über iBALIS möglich.  

Weitere Infos - Staatsministerium Externer Link

Der Verpflichtungszeitraum gilt von 01.07.2024 bis 30.06.2025.
Für Mast- und Aufzuchtrinder werden 220 € je GV, für Mastschweine 70 € je Platz, für Zuchtsauen bis zu 150 € je Zuchtsau und für Aufzuchtferkel 32 € je Platz bis zur tierindividuellen Obergrenze gewährt.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an BayProTier (unter anderem):

  • Außenklimareiz
  • vergrößertes Platzangebot
  • Teilnahme am Programm "geprüfte Qualität Bayern (GQB)" oder am "Bio-Siegel-Bayern"

Hinweis für erstmalige Antragsteller

Die Zertifizierung des Qualitätssiegels GQB oder Bayerischen Bio-Siegel muss bis zur Antragstellung vorliegen. Ebenfalls wird bei einer Fördersumme von über 5.000 Euro bei konventionellen Betrieben eine Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen benötigt. Die Stellungnahme muss bis zur Antragstellung vorliegen. Es können keine Unterlagen nachgereicht werden.

WICHTIG: Melden Sie sich deshalb telefonisch bis spätestens 15.05.2024 an, wenn Sie eine Stellungnahme bzw. eine Zertifizierung eines Qualitätssiegels benötigen!
Bei Anmeldung neuer Betriebe nach dem 15.05.2024 kann eine fristgerechte Abarbeitung vor Antragstellung nicht garantiert werden.

Telefonische Anmeldung für fachliche Stellungnahme
LKV e.V. und LKV Beratungsgesellschaft mbH
Tel.: 0152 38850 440


QAL GmbH
Tel.: 08139 80270

Telefonische Anmeldung für Zertifizierung
LQB
Tel.: 08139 9368-30

Hinweis für Antragsteller 2023/2024

Die Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen kann für die neue Antragstellung 2024 hergenommen werden. Bei größeren Änderungen im Betrieb, wie zum Beispiel Umbaumaßnahmen, wird eine neue Stellungnahme benötigt. Diese muss bis zur Antragstellung vorliegen.
Der Zahlungsantrag für die Förderperiode 2023/2024 muss im Juli bis August 2024 gestellt werden. Für die neue Förderperiode wird der Zahlungsantrag voraussichtlich gleich mit der Antragstellung beantragt.
Bei Fragen zum Programm können Sie sich jederzeit an Ihre/n Ringberater/in, Fachberater/in Rindermast bzw. Schweinehaltung oder an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Sachgebiet L 2.2, wenden.

Online-Infoveranstaltung am 2. Mai 2024, 20:00 Uhr
BayProTier für Mast- und Milchviehbetriebe (Aufzuchtrinder)

Mastrinder

© Richard Schübel

Am Donnerstag, 2. Mai 2024 um 20:00 Uhr findet eine bayernweite Online-Infoveranstaltung zu BayProTier für Betriebe mit Mast- und Aufzuchtrindern statt. Bernhard Schneider vom Staatsministerium stellt das Förderprogramm vor. Zudem erhalten Sie Informationen rund um die Antragstellung. 

Online-Anmeldung Externer Link

Online-Infoveranstaltung am 6. Mai 2024, 19:30 Uhr
BayProTier für Betriebe mit Zuchtsauen, Ferkelaufzucht und Schweinemast

Schwein liegt in einem Stall mit Stroh Clara Späth

© AELF Töging

Die Beraterteams zur Schweinehaltung an den überregionalen Sachgebieten 2.3T veranstalten in Zusammenarbeit mit den ÄELF und dem Staatsministerium
am Montag, den 6. Mai 2024 um 19:30 Uhr eine bayernweite Online-Infoveranstaltung zum Förderprogramm und zur Antragstellung BayProTier für Betriebe mit Zuchtsauen, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

Teilnahme in Webex Externer Link

ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus

Mastschweine

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früh­erken­nungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wild­schweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen. 

Afrikanische Schweinepest - Staatsministerium Externer Link