Serviceportal iBALIS
Mehrfachantrag 2021

Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS - kurz für "integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem". Landwirte können damit ihre Flächen verwalten und Förderprogramme elektronisch beantragen.
Antragstellung bis 17. Mai 2021
Ausführliche Hinweise finden Sie in der Online-Hilfe von iBALIS.
Weitergehende Informationen haben Sie mit dem Anschreiben des Staatsministeriums erhalten. Das Merkblatt, die Anleitung zum Ausfüllen des FNN sowie alle wichtigen Formulare finden Sie im Förderwegweiser.
Besprechungstermin beim Sachbearbeiter telefonisch wahrnehmen!

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Bei Unklarheiten stehen die Online-Hilfen zur Verfügung. Fragen können telefonisch über die Hotline-Nummer beziehungsweise mit den zuständigen Sachbearbeitern am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgeklärt werden. In einem Anschreiben erhielt jeder Antragsteller einen persönlichen Besprechungstermin bei seinem Sachbearbeiter. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, aber telefonisch. So kann der Sachbearbeiter den Antrag mit dem Antragsteller am Bildschirm durchgehen und offene Fragen klären. Das persönliche Erscheinen im Amt sollte auf absolut dringende Fälle beschränkt werden.
Zur Erfassung des Online-Antrages stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung:
- Antragstellung am eigenen PC im Portal iBALIS (Standardverfahren)
- Antragstellung unter Inanspruchnahme eines Dienstleisters
Dienstleister für den MFA-Online
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
Herr Steingraber, Herr Prechtl, Frau Moser, Frau Schwarz
Tel.: +49 8031 809181-0
LBD Landw. Buchführungsdienst GmbH, Bad Aibling
Herr Kaffl
Tel.: +49 8061 9085-14
Maschinen- und Betriebshilfsring Rosenheim e.V.
Tel.: +49 8036 94332-30
Maschinen- und Betriebshilfsring Aibling-Miesbach-München e.V.
Herr Mayer
Tel.: +49 8062 72894-15 oder +49 8062 72894-0
Wo finde ich iBALIS und wie erfolgt der Einstieg?
PIN abgelaufen oder nicht mehr bekannt?
Die zweite Möglichkeit ist die direkte Beantragung einer neuen PIN unter Angabe Ihrer Betriebsnummer und Ihrer Adressdaten beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV): Telefon: 089/544348-71, Telefax: 089/544348-70, E-Mail: pin@lkv.bayern.de.
Feldstücke prüfen und pflegen
Zur Aktualisierung können Sie unter dem Menüpunkt Feldstückskarte
- die Feldstücke Ihres Betriebes online auf korrekte Abgrenzung prüfen,
- bei Bedarf anpassen sowie
- Feldstückszu- und -abgänge melden.
In den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben sind neue Luftbilder aus der Bayernbefliegung 2020 in die Feldstückskarte eingestellt.
Für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben wurden aus der Bayernbefliegung 2020 neue Luftbilder zur Verfügung gestellt. Die Einspielung der Luftbilder durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist bereits erfolgt, soweit betroffen, können Sie Feldstücke prüfen und ändern.
Haben Sie Feldstücke im o.g. Befliegungsgebiet, sollten Sie diese besonders intensiv prüfen. Zur Unterstützung sind alle, im Rahmen eines automatisierten Farbabgleiches, als auffällig eingestufte Feldstücke auf der Übersichtsseite der Feldstücksprüfung gelb markiert.
Ausführliche Hinweise zur Feldstücksprüfung und Feldstückspflege finden Sie in der Onlinehilfe von iBALIS unter der Rubrik Feldstückskarte (siehe auch "Online-Hilfen nutzen") oder im nachfolgenden Infoblatt zur Feldstücksprüfung:
Prüfung und Aktualisierung der Feldstücke (PDF) - Staatsministerium
Online-Hilfen nutzen
Die stets aktuellen und teilweise durch Hilfevideos ergänzten Online-Hilfen unterstützen Sie bei allen Fragen zur Nutzung von iBALIS, wie z. B. zu den deutlich verbesserten und erweiterten Messfunktionen in der Feldstückskarte.
Wichtige Meldungen in iBALIS
Während bestimmter Fristen können Sie online folgende Meldungen vornehmen:
- Mahdmeldungen bei den VNP-Maßnahmen F22 bis F25 (extensive Mähnutzung)
- Teichmeldungen (Abfischmeldungen) bei der AUM-Maßnahme B58
- Flächen mit Winterbegrünung (AUM-Maßnahmen B35, B36)
- Flächen mit Stoppelbrache im Rahmen der AUM-Maßnahmen W05 bzw. H15
- Beantragte Pensionsrinder im Rahmen der AUM-Maßnahme B60 (Sommerweidehaltung)
- Tatsächlicher Viehbestand, insbesondere in Verbindung mit der AUM-Maßnahme B25 "Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung (Eigenmechanisierung)"
- KULAP Nährstoff-Saldo (KNS)
- B25-Meldungen (Ausbringmenge flüssiger Wirtschaftsdünger)
Bei Bedarf erhalten Sie Unterstützung von den Dienstleistern oder von unseren Mitarbeitern an der Hotline. Bitte beachten Sie die Meldetermine, da eine Meldung in Papierform für diese Maßnahmen nicht mehr möglich ist!
Die Meldung der Ausbringmengen für die emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung - Maßnahme B26 (überbetriebliche Ausbringung); erfolgt weiterhin in Papierform (Meldeendtermin 15. Januar des Folgejahres).