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Die EU-Wasserrahmenrichtlinie will bis spätestens 2027 für die Gewässer einen guten ökologischen Zustand erreichen. Die Landwirtschaft ist dabei gefordert, ihren Nährstoffeintrag zu reduzieren. Zwei Betriebe im Landkreis stehen beispielhaft für einen nachhaltigen, ressourcenschonenden Umgang mit Gewässern, Grundwasser, Boden und Klima. Mehr
Pflanzenschutzgeräte für Flächen- oder Raumkulturen müssen amtliche oder amtlich anerkannte Kontrollstellen regelmäßig prüfen. Die folgende Seite gibt einen Überblick der Kontrollstellen und Termine. Mehr
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen oder sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden, ausgebracht werden. Wer dies dennoch vorhat, braucht eine Genehmigung. Unser Amt nimmt die entsprechenden Anträge entgegen. Mehr
Neben der Düngeverordnung (DüV) sind für bestimmte Betriebe Vorgaben zum Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern, den roten und gelben Gebiete oder zur Erstellung einer Stoffstrombilanz relevant. Mehr
Am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten können Sie Ihren Pflanzenschutz-Sachkundenachweis beantragen. Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät. Mehr
Monitoring und Prognosemodelle sind hilfreiche Mittel für den Landwirt. Er kann damit feststellen, ob Schädlinge und Krankheiten in einem Ausmaß auftreten, das direkte Bekämpfungsmaßnahmen erfordert.
Landwirtschaftliche Kulturen konkurrieren auf dem Feld mit Unkräutern.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim untersucht in Herbizidversuchen, wie Unkräuter bekämpft werden können.
Im Süden des Landkreises Rosenheim befinden sich die Chiemgauer Voralpen und das Mangfallgebirge. Etwa ein Viertel der Landkreisfläche sind anerkanntes Berggebiet. Die Hangflächen können häufig nur beweidet oder von Hand bewirtschaftet werden. Unser Amt übernimmt in der Alm-/Alpwirtschaft wichtige Aufgaben. Mehr