Herdenschutz gegen den Wolf
Projektbericht der Weideschutzkommission

Zaunpfahl mit 5 Litzen am Waldrand

Derzeit werden Anschreiben an Landwirte verschickt, deren Flächen von einer Bewertungskommission aus Vertretern der Landwirtschafts- und Umweltverwaltung eingestuft wurden. Dabei geht es darum, ob die Flächen im Sinne des Herdenschutzes vor dem Wolf "zumutbar zäunbar" oder "nicht zumutbar zäunbar" sind.

Erste Ergebnisse in iBALIS einzusehen

Im Aktionsplan Wolf wurde vor mehr als zwei Jahren festgelegt, dass eine paritätisch besetzte Bewertungskommission aus Vertretern der Landwirtschafts- und Umweltverwaltung gebildet wird, die – beginnend im Alpenraum – prüft, ob Weidegebiete vor Wolfsübergriffen nicht bzw. nur mit unzumutbar großen Mehraufwand zäunbar sind. Mit der Einstufung als "nicht zumutbar schützbares Weidegebiet" wird zum einen die Grundlage für eine ggf. unumgängliche Entnahme des Wolfes geschaffen, wenn landwirtschaftliche Schäden drohen. Zum anderen werden Schäden durch Wölfe auf nicht schützbaren Flächen auch ohne Herdenschutzmaßnahmen vollumfänglich ausgeglichen.

Projektbericht wird veröffentlicht
Bayern ist das erste Bundesland, das eine Weideschutzgebietsuntersuchung und Einteilung nach "Schützbarkeit" vornimmt, deshalb wurde zunächst in einem Arbeitskreis Weideschutzkommission anhand von drei Modellgemeinden die Verfahrensabläufe für die Weideschutzkommission erarbeitet. In einem Projektbericht wurden die Parameter für die Bewertung und das Vorgehen bei der Bewertung festgelegt. Die Ergebnisse dieser Bewertungskommission werden nun in den nächsten Wochen auf der Homepage der Landesanstalt für Landwirtschaft veröffentlicht unter:

Herdenschutz - LfL Externer Link

Flächeneinstufung im iBalis

Neu ist, dass ab sofort die Antragsteller in iBALIS die Einstufung der Flächen einsehen können. Im Landkreis Rosenheim sind das bisher überwiegend die südlichen Gemeinden. Die Bewertungen der restlichen Gemeinden in den Alpenlandkreisen werden nach und nach in iBALIS eingestellt.

Die bereits vorhandenen Ergebnisse bzw. Bewertungen - ob automatisiert oder vor Ort – werden bei den einzelnen Feldstücken dargestellt. Folgende Kategorien sind dabei sichtbar: "nicht zumutbar zäunbar" und "vermutlich zumutbar zäunbar". Erst nach Rückmeldung durch den Landwirt werden bei einer Vor- Ort-Kontrolle die „vermutlich zumutbar zäunbaren“ Flächen entweder in "nicht zumutbar zäunbar" oder "zumutbar zäunbar" eingestuft. Das bedeutet, dass eine automatisierte Einstufung kein eindeutiges Ergebnis bringt und die Landwirte diese Flächen zur Besichtigung durch die Weideschutzkommisssion melden können, wenn diese ihrer Meinung nach nicht zumutbar zäunbar sind. Die Landesanstalt für Landwirtschaft wird dazu in den nächsten Wochen ein Anschreiben mit möglicher Rückantwort an alle landw. Betriebe in den betroffenen Gemeinden versenden.

Gebietsabgrenzung

Alle Landwirte sind aufgefordert, sich die Einstufung der Flächen genau anzuschauen, insbesondere wenn es um die nicht automatisierten Kriterien bei der Einstufung geht. Kreuzen Wege oder Gewässer ein Feldstück, ist häufig eine wolfssichere Zäunung nicht möglich und das Feldstück muss als "nicht zumutbar zäunbar" eingestuft werden. Auch das Kriterium einer Einsprungsmöglichkeit für den Wolf sollte vom Landwirt überprüft werden. Ist in einem Abstand von unter 2 m zum Zaun eine Erhöhung von mehr als 50 cm auf eine Länge vom mindestens 50 m vorhanden, gilt eine Fläche aufgrund der Einsprungsmöglichkeit als nicht zumutbar zäunbar.
Die Zahl der nicht zumutbar zäunbaren Flächen in einem bestimmten Gebiet ist entscheidend, ob das gesamte Gebiet als nicht zumutbar schützbar eingestuft wird. Somit ist jede einzelne Fläche wichtig für die Einstufung eines Gebietes. Im nicht zumutbar schützbaren Gebiet ist die Entnahme der Wölfe wesentlich leichter möglich. Die aufwendige Zäunung fällt als Voraussetzung für die Entnahme weg. Als Entnahmevorrausetzung reicht bei der Alternativenprüfung die Verletzung oder Gefährdung von Nutztieren mit Wiederholungsgefahr.

Ansprechpartner

Johann Stöckl
AELF Holzkirchen
Rudolf-Diesel-Ring 1a
83607 Holzkirchen
Telefon: 08024 46039-1411
Fax: 08024 46039-1111
E-Mail: poststelle@aelf-hk.bayern.de
Christian Tegethoff
AELF Rosenheim
Prinzregentenstraße 39
83022 Rosenheim
Telefon: 08031 3004-1327
Fax: +49 8031 3004-1599
E-Mail: poststelle@aelf-ro.bayern.de