Herdenschutz gegen den Wolf
Projektbericht der Weideschutzkommission
Derzeit werden Anschreiben an Landwirte verschickt, deren Flächen von einer Bewertungskommission aus Vertretern der Landwirtschafts- und Umweltverwaltung eingestuft wurden. Dabei geht es darum, ob die Flächen im Sinne des Herdenschutzes vor dem Wolf "zumutbar zäunbar" oder "nicht zumutbar zäunbar" sind.
Erste Ergebnisse in iBALIS einzusehen
Im Aktionsplan Wolf wurde vor mehr als zwei Jahren festgelegt, dass eine paritätisch besetzte Bewertungskommission aus Vertretern der Landwirtschafts- und Umweltverwaltung gebildet wird, die – beginnend im Alpenraum – prüft, ob Weidegebiete vor Wolfsübergriffen nicht bzw. nur mit unzumutbar großen Mehraufwand zäunbar sind. Mit der Einstufung als "nicht zumutbar schützbares Weidegebiet" wird zum einen die Grundlage für eine ggf. unumgängliche Entnahme des Wolfes geschaffen, wenn landwirtschaftliche Schäden drohen. Zum anderen werden Schäden durch Wölfe auf nicht schützbaren Flächen auch ohne Herdenschutzmaßnahmen vollumfänglich ausgeglichen.
Flächeneinstufung im iBalis
Die bereits vorhandenen Ergebnisse bzw. Bewertungen - ob automatisiert oder vor Ort – werden bei den einzelnen Feldstücken dargestellt. Folgende Kategorien sind dabei sichtbar: "nicht zumutbar zäunbar" und "vermutlich zumutbar zäunbar". Erst nach Rückmeldung durch den Landwirt werden bei einer Vor- Ort-Kontrolle die „vermutlich zumutbar zäunbaren“ Flächen entweder in "nicht zumutbar zäunbar" oder "zumutbar zäunbar" eingestuft. Das bedeutet, dass eine automatisierte Einstufung kein eindeutiges Ergebnis bringt und die Landwirte diese Flächen zur Besichtigung durch die Weideschutzkommisssion melden können, wenn diese ihrer Meinung nach nicht zumutbar zäunbar sind. Die Landesanstalt für Landwirtschaft wird dazu in den nächsten Wochen ein Anschreiben mit möglicher Rückantwort an alle landw. Betriebe in den betroffenen Gemeinden versenden.
Gebietsabgrenzung
Die Zahl der nicht zumutbar zäunbaren Flächen in einem bestimmten Gebiet ist entscheidend, ob das gesamte Gebiet als nicht zumutbar schützbar eingestuft wird. Somit ist jede einzelne Fläche wichtig für die Einstufung eines Gebietes. Im nicht zumutbar schützbaren Gebiet ist die Entnahme der Wölfe wesentlich leichter möglich. Die aufwendige Zäunung fällt als Voraussetzung für die Entnahme weg. Als Entnahmevorrausetzung reicht bei der Alternativenprüfung die Verletzung oder Gefährdung von Nutztieren mit Wiederholungsgefahr.
Ansprechpartner
AELF Holzkirchen
Rudolf-Diesel-Ring 1a
83607 Holzkirchen
Telefon: 08024 46039-1411
Fax: 08024 46039-1111
E-Mail: poststelle@aelf-hk.bayern.de
AELF Rosenheim
Prinzregentenstraße 39
83022 Rosenheim
Telefon: 08031 3004-1327
Fax: +49 8031 3004-1599
E-Mail: poststelle@aelf-ro.bayern.de