Tierhaltung

Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.

Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.

Meldungen

Traditionelle Kirchweihmontag-Lehrfahrt
Viele Fachinformationen und geselliges Beisammensein

Betriebsleiter inmitten von Publikum

2022 konnten AELF Rosenheim und Vlf am Kirchweihmontag wieder eine Hofbesichtigung durchführen. Schönstes Herbstwetter und annähernd 400 Gäste trafen auf dem Hof von Katrin und Leonhard Mayer in Mittenkirchen zusammen. Bei all den Sorgen der Zeit machte die gelungene Entwicklung dieses landwirtschaftlichen Betriebs vielen Anwesenden Mut.  Mehr

Anbindehaltung – wie geht es weiter?

Eine Fleckviehkuh blickt aus dem Stall

© Tobias Hase, StMELF

Die Anbindehaltung steht seit Jahren im Fokus von Tierwohldebatten. In Bayern werden aktuell noch in rund der Hälfte aller Milchviehbetriebe Kühe in Anbindehaltung gehalten. In einem nicht unerheblichen Teil der Betriebe sind die Kühe noch ganzjährig angebunden.  Mehr

Im Landkreis Rosenheim
Geflügelpest auf dem Vormarsch

Huhn

© ccke - Fotolia.com

Hohe Ansprüche an Hygiene und Vorsicht bei verendeten Tieren ist für die Rosenheimer Geflügelhalter ab sofort geboten. Ein- und Ausgänge von Stallungen sind gut zu sichern, Zutritt ist nur Betriebspersonen erlaubt. Die aktuell geltenden Vorschriften werden in der Allgemeinverfügung des Landkreises veröffentlicht. 

Infos und Allgemeinverfügung - Landkreis Rosenheim Externer Link

Antragstellung im Juni 2023
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)

Ferkel in Außenstall

© StMELF

Das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) gleicht einen Teil der laufenden Kosten für mehr Tierwohl im Bereich der Schweinehaltung sowie der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Die Antragstellung ist im Juni 2023 ausschließlich über iBalis möglich. Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024.  

Weitere Informationen - Staatsministerium Externer Link

Online-Infoveranstaltung 1. und 5. Juni 2023, 19 Uhr
BayProTier für Mutterkuhhaltung

Mutterhkuhherde auf einer Weide

© Josef Zwickl

Speziell für Betriebe mit Mutterkuhhaltung gibt es zwei inhaltsgleiche Online-Infoveranstaltungen am 1. und am 5. Juni 2023 zum Förderprogramm, zur Antragstellung und zu den erforderlichen Qualitätsregelungen wie GQ Bayern oder Bayerisches Biosiegel. 

Informationen und Anmeldung BayProTier Mutterkuhhaltung - AELF Regensburg-Schwandorf Externer Link

ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus

Mastschweine

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früh­erken­nungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wild­schweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen. 

Afrikanische Schweinepest - Staatsministerium Externer Link