Hilfsprogramm Hochwasser 2021 Aufbauhilfe

Um schwere Schäden durch Überschwemmungen und Hangrutsche verursacht durch die Unwetter mit heftigem Dauerregen im Juli 2021 zu mildern, hat das bayerische Kabinett ein Hilfsprogramm Hochwasser 2021 beschlossen. Die Landkreise Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land und Miesbach sind in der ausgeweiteten Gebietskulisse aufgenommen.

Durch das Programm werden Schäden in der Landwirtschaft, der Binnenfischerei und des Gartenbaus ausgeglichen, die durch Naturkatastrophen, wie Starkregen zu Überschwemmungen oder Hangrutsch geführt haben. Schäden durch Sturm und Hagel sind nicht ausgleichsfähig.

Schadensmeldungen

Geschädigte Betriebe bitten wir, sich beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu melden, damit die Schadbilder im Überblick aufgenommen werden können.

Die Anträge zum Hilfsprogramm Hochwasser können bis 30.06.2022 beim zuständigen AELF unter folgender E-Mail gestellt werden:

poststelle@aelf-ro.bayern.de

Alle erforderlichen Antragsunterlagen sind online

Förderwegweiser - Staatsministerium Externer Link

Unter anderem sind folgende Eckpunkte zu beachten:

  • Beträge unter 2.500 € werden nicht ausbezahlt.
  • Die durch die Naturkatastrophe entstandenen Schäden werden mit bis zu 80 % des Schadens ausgeglichen. Es erfolgt keine Differenzierung zwischen versicherbaren und nicht versicherbaren Schäden.
  • Es werden ausschließlich durch Naturkatastrophen hervorgerufene Schäden wie Überschwemmung oder Hangrutsch ausgeglichen; Schäden durch Sturm und/oder Hagel sind nicht ausgleichsfähig.
  • Die Ermittlung der Höhe des entstandenen Schadens muss entweder durch die Schätzung einer Behörde, eines von der zuständigen Behörde anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder eines Versicherungsunternehmens erfolgen.
  • Die Ausgleichszahlungen dürfen nicht zu einer Überkompensation des Gesamtschadens führen. Andere staatliche Hilfsgelder sowie Mittel Dritter, etwa Versicherungsleistungen oder Spenden müssen daher bei der Berechnung der Schadenssumme in Abzug gebracht werden.

Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Beseitigung der in den vorgenannten Gebieten durch die Naturkatastrophen im Juli 2021 angerichteten Schäden gilt allgemein als erteilt.

Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und lebendem Inventar in der Binnenfischerei und Aquakultur werden nach den gleichen Voraussetzungen und Konditionen abgewickelt.