Landwirtschaft
Unsere Region prägen rund 3.000 landwirtschaftliche Betriebe, die nach wie vor als bäuerliche Familienbetriebe geführt werden. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei rund 23 Hektar.
Über 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche von 67.700 Hektar werden als Grünland genutzt. Auf den Ackerflächen wächst überwiegend Mais (52 Prozent) und Getreide (25 Prozent). Die Almwirtschaft spielt eine wichtige Rolle, um die Kulturlandschaft im Berggebiet zu erhalten und pflegen. Aufgrund des hohen Dauergrünlandanteiles dominiert im Landkreis die Milchviehhaltung. Im westlichen Teil des Landkreises finden sich Betriebe mit Putenmast und Landwirte mit spezialisierter Fresseraufzucht.
Meldungen
Mittwoch, 12. November 2025, von 19.30 bis 21.00 Uhr
Online-Informationsveranstaltung zum BaySL Digital
© Bayern Innovativ GmbH
Um das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) geht es am 12. November 2025. Nähere Informationen zur neuen Förderrichtlinie und deren Antragstellung online über iBALIS erfahren Sie von Referent Josef Friedl vom AELF Fürstenfeldbruck.
Glückliche Kühe im neuen Stall
Kirchweihmontagshofbesichtigung 2025
® Dürr
Glückliche Kühe im neuen Stall: Georg und Jenny Dürr aus Ödenhub luden am Kirchweihmontag zur Betriebsbesichtigung ein
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Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.
Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben
© LfL
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.








